8. November 2026
Wie wählen?
Jede Stimme zählt – wir brauchen deine Unterstützung, um einen solidarischen Kanton zu schaffen!
Für die Wahl in den Grossen Rat
Lege die Liste 2 – SP unverändert in deinen Wahlumschlag
Sie können die gedruckte Liste auch ändern: Dazu können Sie beispielsweise Namen durchstreichen. Mehr dazu ↓
Wenn du einen leeren Stimmzettel verwendest, schreibe «Liste 2 – SP» in die Kopfzeile und trage die Namen der Kandidierenden ein
Unsere 9 Kandidierenden im GlanebezirkFür die Wahl in den Staatsrat
Kreuzen Sie bitte ausschliesslich die fünf Namen aus Liste 2 «Linke Allianz» an, darunter die drei sozialistischen Kandidatinnen Lise-Marie Graden, Kirthana Wickramasingam und Stephanie Tschopp.
Unsere KandidatinnenFür die Wahl ins Oberamt (See, Sense, Saane)
Kreuzen Sie nur den Namen der SP-Kandidatin oder des SP-Kandidaten an: Julia Senti für den Seebezirk, Adrian Leuthard für den Sensebezirk, David Bonny für den Saanebezirk. Im Glanebezirk stellt die SP keine Kandidatur für das Oberamt.
Unsere Kandidierenden für die Oberämter →
Offizielle Hinweise der SP Kanton Freiburg: ps-fr.ch/de/wie-waehlen ↗
Offizielle Hinweise des Staates Freiburg
Wie wird gewählt?
Neu: Ein einziges Stimmcouvert
Das Stimmmaterial enthält nur noch ein einziges, weisses Stimmcouvert. Bei den kantonalen Wahlen müssen Sie mehrere Dokumente zusammen in dieses eine Couvert legen:
- Eine Liste für den Grossen Rat
- Einen Wahlzettel für den Staatsrat
- Einen Wahlzettel für das Oberamt
Bitte beachten Sie! Pro Art der Wahl dürfen Sie nur einen Wahlzettel oder eine Wahlliste in das Stimmcouvert legen.
Stimmrechtsausweis
Vergessen Sie nicht, Ihren Stimmrechtsausweis an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Legen Sie den Stimmrechtsausweis anschliessend in das Antwortcouvert (mit dem Fenster) und achten Sie dabei darauf, dass die Adresse der Gemeinde durch das Fenster des Couverts sichtbar ist.
Sie haben die Wahl zwischen:
- Rücksendung Ihres Antwortcouverts (Fenstercouvert) per Post (rechtzeitig, damit es fristgerecht ankommt)
- Abgabe Ihres Antwortcouverts im Gemeindebüro (während der Öffnungszeiten)
- Einwurf des Antwortcouverts in den dafür vorgesehenen Briefkasten der Gemeinde (spätestens am Tag des Urnengangs vor der Öffnung des Wahllokals)
- Abgabe Ihrer Stimme am Tag des Urnengangs im Wahllokal Ihrer Gemeinde (die Öffnungszeiten des Wahllokals sind auf dem Stimmrechtsausweis angegeben)
Versandkosten
Grundsätzlich gehen die Versandkosten für das Stimmmaterial zu Ihren Lasten. Allerdings übernehmen gewisse Gemeinden diese Kosten. Ist dies der Fall, ist diese Angabe auf dem Stimmrechtsausweis vermerkt. Nicht oder ungenügend frankierte Antwortcouverts werden zurückgewiesen.
Grossratswahlen: die Liste ausfüllen
Der Grosse Rat zählt 110 Mitglieder. Ihre Wahl erfolgt nach dem Proporzwahlsystem in einem einzigen Wahlgang. Bei der Wahl können Sie für eine Liste stimmen. Eine Liste vertritt eine politische Partei oder eine Wählergruppe. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze bekommt sie. Anschliessend werden diese Sitze auf die Kandidatinnen und Kandidaten verteilt. Die Personen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, sind gewählt.
Sie ändern die Liste nicht (unveränderte Liste)
Sie nehmen die gedruckte Liste einer politischen Partei oder einer Wählergruppe. Sie ändern nichts. Sie legen diese Liste ins Stimmcouvert.
Sie ändern die Liste (geänderte Liste)
Sie können die gedruckte Liste ändern: Dazu können Sie beispielsweise Namen durchstreichen. Auch die leeren Zeilen sind wichtig. Sie tragen zum Gesamtergebnis der politischen Partei oder Wählergruppe bei, die ganz oben auf der Liste steht.
Panaschierte Liste
Sie können Namen durchstreichen und stattdessen die Namen von Personen aus anderen Listen eintragen. Jede kandidierende Person bringt ihrer politischen Partei oder Wählergruppe eine Stimme ein. Sie können Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien miteinander kombinieren.
Die leer gelassenen Zeilen tragen zum Gesamtergebnis der politischen Partei oder Wählergruppe bei, die ganz oben auf der Liste steht. Bitte beachten Sie: Die Liste darf nicht mehr Namen enthalten, als Personen zu wählen sind.
Liste ohne Bezeichnung (leere Liste)
Sie erhalten auch eine leere Liste ohne Bezeichnung einer Partei oder Wählergruppe. Sie können diese Liste ganz oder teilweise ausfüllen. Dazu können Sie die Namen kandidierender Personen eintragen. Bitte beachten Sie: Leere Zeilen werden nicht gezählt. Die entsprechenden Stimmen gehen verloren.
Sie können oben auf die leere Liste auch den Namen einer politischen Partei oder einer Wählergruppe und/oder die Nummer einer Liste eintragen. In diesem Fall werden die leer gelassenen Zeilen dieser politischen Partei oder Wählergruppe zugerechnet.
Sie können nur die Namen der offiziellen kandidierenden Personen eintragen. Eine Liste mit Listenkopf muss mindestens einen Namen einer kandidierenden Person enthalten. Andernfalls ist Ihre Stimme ungültig.
Besonderheiten in den Bezirken Glane und Vivisbach
Die Wahlkreise des Glane- und Vivisbachbezirks verfügen über wenige Sitze im Grossen Rat. Man braucht also einen hohen Stimmenanteil, um einen Sitz zu erhalten. Aus diesem Grund können in diesen Wahlkreisen Wahllisten zu Listenpaaren zusammengefasst werden, sofern sie ähnliche Werte vertreten.
Für Sie ändert sich nichts. Sie stimmen wie gewohnt ab. Sie wählen eine Liste und kandidierende Personen aus, wie bei jeder Proporzwahl. Die Änderungen betreffen ausschliesslich die politischen Parteien und die Berechnung der Sitzverteilung. Listenpaare sind zur besseren Erkennbarkeit besonders gekennzeichnet.
Glane: 9 Sitze. Sie können nur für Kandidatinnen und Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis stimmen.
Staatsrat und Oberamt: ankreuzen
Bei der Wahl in den Staatsrat verwenden Sie einen Wahlzettel zum Ankreuzen. Alle kandidierenden Personen werden auf einem einzigen Wahlzettel aufgeführt. Neben jedem Namen befindet sich ein Kästchen. Um abzustimmen, müssen Sie lediglich die Kästchen der Personen, für die Sie stimmen möchten, ankreuzen.
Bitte beachten Sie! Sie dürfen nicht mehr Kästchen ankreuzen, als Personen zu wählen sind: 7 Sitze = maximal 7 Kreuze. Andernfalls ist Ihr Wahlzettel ungültig. Wenn Sie weniger als 7 Kästchen ankreuzen, gelten die nicht angekreuzten Kästchen als leere Stimmen.
Versuchen Sie nicht, ein versehentlich gesetztes Kreuz zu entfernen. Um ein Kreuz zu streichen, reicht es aus, das Kästchen schwarz auszumalen.
Sollte es zu einem 2. Wahlgang kommen, findet dieser am 29. November 2026 statt.
Wahl ins Oberamt
Bitte beachten Sie! Sie dürfen nicht mehr Kästchen ankreuzen, als Personen zu wählen sind. Bei der Wahl ins Oberamt ist maximal ein Kreuz zulässig. Andernfalls ist Ihr Wahlzettel ungültig.
Spezialfall: offene Wahl
Gibt es nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten, handelt es sich um eine offene Wahl. Es ist dann auch möglich, für jede andere wählbare Person zu stimmen. Sie erhalten in diesem Fall zwei verschiedene Wahlzettel:
- Einen Wahlzettel zum Ankreuzen mit dem Namen der kandidierenden Person
- Einen Wahlzettel zum Ausfüllen mit einer leeren Zeile, um für eine beliebige andere wählbare Person zu stimmen
Bitte beachten Sie! Sie dürfen nur einen dieser beiden Wahlzettel verwenden.
Die wichtigsten Regeln
Kreuzen Sie nicht zu viele Kästchen an
Auf den amtlichen Wahlzetteln zum Ankreuzen dürfen Sie nicht mehr Kästchen ankreuzen, als Personen zu wählen sind. Andernfalls ist Ihr Wahlzettel ungültig.
Tragen Sie nicht zu viele Namen ein
Auf der Wahlliste für den Grossen Rat dürfen Sie nicht mehr Namen eintragen, als Personen zu wählen sind. Wenn Sie mehr Namen eintragen, werden die überzähligen Namen gestrichen, und zwar beginnend am Ende der Liste und gegebenenfalls von links nach rechts.
Pro Wahl nur eine Wahlliste oder nur einen Wahlzettel
Ihre Liste für den Grossen Rat, Ihr Wahlzettel für den Staatsrat und Ihr Wahlzettel für das Oberamt müssen gemeinsam in das einzige Stimmcouvert gelegt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie pro Wahlgegenstand nicht mehr als eine Wahlliste oder einen Wahlzettel ins Stimmcouvert legen dürfen.
Verwenden Sie das richtige Stimmmaterial
Sie dürfen keine Wahlliste oder keinen Wahlzettel verwenden, die bzw. der nicht für die aktuelle Wahl bestimmt ist. Ausserdem dürfen Sie nur das amtliche Stimmcouvert verwenden. Andernfalls werden Ihre Wahlliste und Ihre Wahlzettel für ungültig erklärt.
Keine Schreibmaschinen und Computer
Die Namen müssen handschriftlich und leserlich geschrieben werden. Andernfalls werden Ihre Wahlliste oder Ihr Wahlzettel für ungültig erklärt.
Keine Beleidigungen oder Kommentare
Wahllisten oder Wahlzettel, die unangebrachte oder verletzende Äusserungen enthalten, werden für ungültig erklärt.
Keine Identifikationsmerkmale
Die Wahllisten oder Wahlzettel dürfen keine Merkmale enthalten, anhand derer die wählende Person identifiziert werden kann. Andernfalls ist Ihr Wahlzettel ungültig.
Keine Kumulierungen
Tragen Sie den Namen einer kandidierenden Person nicht mehrmals ein. Wenn der Name einer Person mehrmals auf derselben Liste erscheint, wird er nur einmal gezählt.
Vergessen Sie nicht, zu unterschreiben
Wenn Sie Ihren Stimmrechtsausweis nicht unterschreiben, wird Ihre Stimme nicht gezählt.
Im Falle einer Verhinderung
Wenn Sie nicht schreiben können
Wenn Sie nicht schreiben können, kann Ihnen eine andere Person helfen. Dazu muss sie im Besitz des Stimmrechts sein. Diese Person füllt Ihre Wahlzettel und Liste für Sie aus. Sie muss ausserdem Ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben. Neben ihrer Unterschrift schreibt sie leserlich: ihren Namen, ihren Vornamen und ihre vollständige Adresse auf.
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen können
Falls Sie nicht zum Wahllokal kommen können, kann die Gemeinde Vertreterinnen und Vertreter des Wahlbüros zu Ihnen nach Hause schicken. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag an den Gemeinderat richten. Sie müssen eine Erklärung oder ein Arztzeugnis beifügen.
Quelle: Staatskanzlei des Kantons Freiburg, fr.ch ↗
